Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung beider Vertragspartner wirksam. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, z.B. des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil. Auch dann nicht, wenn diese zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt eingeführt wurden. Dies gilt auch für den Fall, dass wir nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Preis
Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wird, sind sämtliche von uns abgegebenen Preise freibleibend. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zu Stande. Wir behalten uns bis dahin einen Zwischenverkauf vor. Maßgebend für den Umfang der Lieferpflicht ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Technische Änderungen, welche die Funktion der Liefergegenstände nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Ebenso behalten wir uns das Recht auf Teillieferungen vor, unabhängig vom Lieferumfang. Alle Preise beziehen sich auf den Lieferumfang, wie er im Angebot beschrieben ist. Es gelten unsere jeweils gültigen Listenpreise. Diese verstehen sich ab Lager Untereisesheim (EXW), zuzüglich Fracht- und Verpackungskosten sowie die jeweils zum Leistungszeitpunkt gültige Mehrwertsteuer. Die Preise werden nach Art und Umfang des Angebotes berechnet und angepasst, sollte der Kunde nachträglich Änderungswünsche an der Lieferung haben. Unsere Listenpreise werden auf Grund von Lieferpreisen der Zulieferer und/ oder auf Grund von Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren kalkuliert. Auch ohne ausdrücklichen Hinweis sind wir berechtigt, bei Änderung dieser Kalkulationsdaten eine verhältnismäßige Preiskorrektur vorzunehmen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 6 Monate liegen. Diese Frist gilt nicht, wenn wir Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Sukzessiv-Lieferungsverträgen) erbringen. Andere Preisvereinbarungen, z.B. Festpreise bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Erfolgen in Bezug auf die Auftragsbestätigung Änderungen in der Menge, sind wir berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Die Urheber, Eigentums- sowie Nutzungsrechte an den Angeboten und den ihnen zugrunde liegenden Unterlagen stehen ausschließlich uns zu. Vorbehalten bleiben ebenso Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte. Unsere Angebote dürfen Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht werden. Angeboten beigelegte sonstige Unterlagen sind, sofern der Vertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen zurückzugeben.

3. Lieferung und Abnahme
Auf Grund der Auftragsbestätigung sind wir verpflichtet in diesem Umfang zu liefern. Bei höherer Gewalt, nicht zu vertretender Unmöglichkeit bzw. nicht zu vertretendem Unvermögen sind wir für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht befreit. In der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht durch wechselseitig schriftliche Erklärung als Fixtermine vereinbart sind. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung einer Lieferfrist sind ausgeschlossen. Verzögert sich die Lieferung auf Kundenwunsch, werden ihm nach einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die uns entstandenen Finanzierungs- und Lagerkosten berechnet. Wir sind nach Ablauf einer dem Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Abnahmefrist berechtigt, anderweitig über die bestellte Ware zu verfügen und den in Abnahmeverzug gesetzten Kunden entsprechend später zu beliefern. Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, uns einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu bezahlen. Davon kann nur abgewichen werden, wenn der Kunde keinen oder einen wesentlich geringeren Schaden als die Pauschale nachweist, bzw. wir einen wesentlich höheren Schaden nachweisen.

4. Gefahrübergang
Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und für den Fall, dass wir die Transportkosten übernommen haben. Weiter gilt als vereinbart, dass die Gefahr bereits dann übergeht, wenn wir Versandbereitschaft angezeigt hat, die Lieferung jedoch aus Gründen unterbleibt, die wir nicht zu vertreten haben.

5. Rechnung und Zahlung
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Rechnung. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung rein netto Kasse fällig. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung per Vorauskasse bzw. Nachnahme vor. Wir akzeptieren keine Wechsel oder Remissen. Zahlungen per Scheck gelten erst dann als erfüllt, wenn diese unserem Konto gutgeschrieben sind. Das Zurückbehaltungsrecht ist im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen. Beruht der Gegenanspruch nicht auf dem selben Vertragsverhältnis, ist das Zurückbehaltungsrecht ebenfalls ausgeschlossen.

6. Verzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, dem Kunden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

7. Gewährleistung und Mängelrüge
Wir übernehmen die Gewährleistungshaftung für 24 Monate, ab Gefahrübergang. Die Gewährleistung bezieht sich auf die einwandfreie Funktion der gelieferten Produkte/Geräte, nicht aber auf durch unsachgemäße Behandlung entstandene Defekte. Mängel an gelieferten Waren sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Jeder Mangel ist vor der Weiterveräußerung bzw.dem Einbau der gelieferten Produkte anzuzeigen. Berechtigte Gewährleistungsansprüche des Kunden, soweit sie von uns zu vertreten sind, beschränken sich bei fristgerechter Rüge auf Nachbesserung oder nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder wandeln. Schadensersatzansprüche des Kunden, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, bleiben auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus fehlerhaften Serviceleistungen oder hieraus entstehenden Mangelfolgeschäden. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf nicht angezeigte Mängel vor Weiterverarbeitung.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang weder zu verpfänden noch zur Sicherheit zu übereignen. Wurde die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vor Bezahlung weiterveräußert, tritt er schon jetzt die Forderung gegen den Dritten in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Der Kunde hat dem Dritten diese Abtretung mit der Weiterveräußerung anzuzeigen.

9. Export- und Importbeschränkungen
Ohne Genehmigung von uns dürfen die gelieferten Waren weder exportiert noch importiert werden.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist im kaufmännischen Verkehr Untereisesheim Erfüllungsort und Heilbronn Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen uns und unserem Kunden geschlossenen Vertrages nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wir die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Vertragspartner, diese Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Vertragszweck am nächsten kommt. Sinngemäß gilt dies auch für Regelungslücken.


Untereisesheim, im Februar 2022
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